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Berauschende Mittel (z.B. Cannabis, Heroin, Kokain) |
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242 |
Kraftfahrzeug unter Wirkung eines in der Anlage zu 24a Abs. 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt |
24a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 |
500 € und Fahrverbot 1 Monat Achtung! Wurde ein Konsum oder Besitz von Drogen festgestellt, wird die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich zum Bußgeld die Fahreignung überprüfen und ggf. den Führerschein entziehen! Lassen Sie sich daher unverzüglich vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott beraten, damit SIe nicht 1 Jahr und länger auf Ihren Führerschein verzichten müssen! |
242.1 |
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach 24a StVG, 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister |
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1 000 € und Fahrverbot 3 Monate Achtung! Wurde ein Konsum oder Besitz von Drogen festgestellt, wird die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich zum Bußgeld die Fahreignung überprüfen und ggf. den Führerschein entziehen! Lassen Sie sich daher unverzüglich vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott beraten, damit SIe nicht 1 Jahr und länger auf Ihren Führerschein verzichten müssen! |
242.2 |
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach 24a StVG, 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister |
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1 500 € und Fahrverbot 3 Monate Achtung! Wurde ein Konsum oder Besitz von Drogen festgestellt, wird die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich zum Bußgeld die Fahreignung überprüfen und ggf. den Führerschein entziehen! Lassen Sie sich daher unverzüglich vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott beraten, damit SIe nicht 1 Jahr und länger auf Ihren Führerschein verzichten müssen! |